
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
// Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen sind nur gültig, soweit sie von Brüggli ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind, auch wenn sie später im Verlaufe der Verhandlungen zugestellt worden sind.
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt ist die Übermittlung per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel, sofern keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.
1.3 Es sind die AGB in der jeweils am Bestelldatum gültigen Fassung anwendbar. Änderungen dieser AGB durch Brüggli sind jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge. Die jeweils gültigen AGB von Brüggli gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Brüggli nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
2.2 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind verbindlich.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
3.2 Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch Brüggli vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
4. Vorschriften im Bestimmungsland
4.1 Der Besteller hat Brüggli spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen sowie den Betrieb beziehen.
5. Preise
5.1 Die Preise von Brüggli verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Schweizerfranken, ohne Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.
5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten, so ist Brüggli bis zur endgültigen Erledigung des erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsfrist beträgt für den Abnehmer in der Schweiz 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Lieferungen in andere Länder erfolgen gegen Vorauszahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
6.2 Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Brüggli die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 6% p.a. zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Brüggli behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums von Brüggli erforderlichen Massnahmen zu treffen.
7.2 Brüggli ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
8. Lieferfrist
8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch Brüggli und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange.
8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: – wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, Brüggli nicht rechtzeitig zugehen oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert werden; – wenn Hindernisse auftreten, die Brüggli trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei Brüggli, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.
9. Lieferverzug
9.1 Der Besteller ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzögerungsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch den Lieferanten verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so entfällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
9.2 Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 1%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf den Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
9.3 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten.
10. Lieferung, Transport und Versicherung
10.1 Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten.
10.2 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer und an Brüggli zu richten.
10.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von Brüggli abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung des Bestellers.
11. Prüfung und Abnahme der Lieferung
11.1 Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und Brüggli allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.
12.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
12.3 Sollten die Produkte während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Gebrauch Fehler aufweisen, so wird im Ermessen von Brüggli Ersatz geleistet oder der Fehler in den Räumen von Brüggli behoben. Die Rücktransportkosten und die Weiterleitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
12.4 Wird ein Fehler im Sinne von Artikel
12.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch Brüggli behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Erwerbspreises verlangen.
12.5 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Brüggli Gelegenheiten gibt, den Mangel zu beheben.
12.6 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche Brüggli nicht zu vertreten hat.
12.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 12.3 und 12.4 ausdrücklich genannten.
12.8 Ergänzenden Bedingungen für Lohnarbeiten: Unter Lohnarbeit (oder Lohnfertigung oder Lohnveredelung) verstehen wir einen Werkvertrag. Der Kunde liefert Brüggli Material zwecks Bearbeitung, Kontrolle oder Veredelung. Die Haftung für Schäden, die durch mangelhaftes Material des Kunden entstanden sind, ist ausgeschlossen.
12.9 Der Ersatz jeglichen weiteren Schadens über das vorstehend Zugesagte hinaus ist ausgeschlossen.
12.10 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind nicht alle ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, soweit zwingend produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
13. Rücktritt / Vertragsauflösung
13.1 Kann die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt oder anderer von Brüggli nicht zu vertretender Umstände während mehr als 60 Tagen nicht erbracht werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
13.2 Befindet sich der Besteller trotz Mahnung in Zahlungsverzug, ist Brüggli berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
14. Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
14.1 Bei Verträgen mit fortlaufender Leistungserbringung kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Monatsende schriftlich kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
16. Abtretung und Verrechnung
16.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Besteller nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Brüggli an Dritte abgetreten werden.
16.2 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist nur zulässig, sofern diese rechtskräftig festgestellt oder von Brüggli schriftlich anerkannt wurden.
17. Datenschutz
17.1 Brüggli verpflichtet sich, die geltenden Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Brüggli produktebezogene (Nutzungserfassungen usw.) sowie personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, E-Mailadresse usw.) gemäss den gesetzlichen Vorschriften speichert, bearbeitet, auswertet und bei der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergibt.
17.2 Brüggli behält sich das Recht vor, die Angaben der Kunden (Namen, Rechnungsadresse, Provider-IP, E-Mailadresse usw.) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Auslieferung der Waren zu verweigern.
17.3 Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Marketingzwecke jederzeit widersprechen.
17.4 Der Kunde hat im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten sowie auf Widerspruch gegen deren Bearbeitung zu Marketingzwecken.
18. Anwendbares Recht
18.1 Es gelten der Einzelvertrag, die vorliegenden AGB und das einschlägige Schweizerische Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
19. Gerichtsstand
19.1 Gerichtsstand ist Romanshorn TG, Schweiz.
20. Sprache
20.1 Die relevante Sprache ist Deutsch.